Die Österreichische Gesellschaft für Neurologie (ÖGN) hat sich entschlossen, auch für die nächste Finanzierungsperiode aus ihren eigenen Mitteln drei Förderprogramme mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Mobilitätsstipendien, Forschungsstipendien und Wissenschaftsförderung) für ihre Mitglieder auszuschreiben.

Die primäre Absicht bei der Ausarbeitung der neuen Förderprogramme war es den unterschiedlichen Interessen der Mitglieder möglichst breit gerecht zu werden. Die Vergabe  der Mobilitätsstipendien, der Forschungsstipendien und der Wissenschaftsförderung erfolgt im Rahmen eines Calls!

1.) Mobilitätsstipendien

Ziel ist die Förderung individueller fachspezifischer Fort- und Weiterbildungen von ÖGN-Mitgliedern durch die Unterstützung von Kurzaufenthalten an anderen (österreichischen oder ausländischen) Abteilungen zum Erwerb/Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Neurologie, die auch der Heimatinstitution zu Gute kommen sollen. Pro Jahr werden maximal 3 Stipendien à 2.000 Euro vergeben.

2.) Forschungsstipendien (individuelle Karriereförderung)

Das Ziel dieses Programms ist es, jüngeren ÖGN-Mitgliedern zur Förderung der individuellen wissenschaftlichen Karriere Auslandaufenthalte zur Durchführung von Forschungsprojekten zu ermöglichen. Die Vergabe erfolgt durch ein Evaluationsgremium, dem auch nichtösterreichische ExpertInnen angehören, auf Basis der wissenschaftlichen Qualität des Projektantrages. Finanziert werden, je nach Qualität der Einreichungen, bis maximal 3 Projekte pro Jahr zu maximal 30.000 Euro für jeweils 12-monatige Auslandaufenthalte.

Derzeit werden keine Forschungsstipendien vergeben!

3.) Wissenschaftsförderung

Damit sollen qualitativ hochwertige klinisch-neurologische Projekte aus Österreich unterstützt werden. Es kommen sowohl individuelle Projekte in Frage als auch Verbundprojekte (gemeinsames Ansuchen mehrerer österreichischer Institutionen), die bei gleicher Qualität bevorzugt werden. Auch hier erfolgt die Vergabe durch ein international besetztes Evaluationsgremium auf Basis der wissenschaftlichen Qualität. Es werden dafür insgesamt maximal 150.000 Euro bereitgestellt, die an höchstens 3 Projekte mit einer maximalen Projektdauer von 3 Jahren vergeben werden können.

Derzeit werden keine Wissenschaftsförderungen vergeben!